Die Elektromobilität boomt – gewaltig. Bis 2030 werden in privaten und gewerblichen Immobilien der Bedarf von über 10 Millionen Wallboxen und Ladestationen prognostiziert. Damit ist klar, dass die Hauptlast des Ladeinfrastrukturaufbaus bei Ihnen als Immobilienverwalter*innen liegt. Sie entscheiden letztlich über die Art der Umsetzung von E-Mobilitätsanfragen Ihrer Mieter oder Eigentümer in privaten Wohnanlagen oder Wohnungseigentümergemeinschaften ebenso wie in Gewerbe- und Industriebauten. Damit E-Mobilität für Sie nicht zum Albtraum wird, haben wir von chargeone für Sie 7 wichtige Tipps und Links zum Umgang mit Ladeinfrastrukturanfragen zusammengestellt:
1. E-Mobilität ist kein bedingungsloses Wunschkonzert
Der im WEMoG verankerte Rechtsanspruch auf bauliche Veränderungen zum Laden von E-Fahrzeugen ist kein Wunschkonzert. Er ersetzt weder die Zustimmung des Vermieters noch die der Eigentümergemeinschaft. Zudem müssen sich auch Selbstzahler bei der technischen Umsetzung an die Vorgaben der Verwaltung halten.
2. Finger weg vom „Billigen Jakob“
Lassen Sie sich nicht auf Billiglösungen oder Laden eines Elektroautos an einer Schuko-Steckdose ein. Sicherheit vor Unfällen und Haftungsansprüchen bieten CE-geprüfte und intelligente Wallboxen, die zudem pro Ladepunkt mit 900 Euro durch die KfW gefördert werden.
3. Einheitlichkeit statt Wildwuchs
Vermeiden Sie einen Ladedschungel mit unterschiedlichen Wallboxen. Der VDI empfiehlt bereits ab zwei elektrifizierten Stellplätzen den Einsatz eines Lastmanagements. Das ist aber nur möglich durch den einheitlichen Einsatz von dafür geeigneten Wallboxen. Außerdem ist der Wartungs- und Verwaltungsaufwand durch den Einsatz einer gesamtheitlichen Ladesäulen-Infrastruktur deutlich niedriger.
4. Beschlüsse beugen Ärger vor
Nutzen Sie für die Kommunikation mit Mietern, Eigentümern und für Eigentümerversammlungen rechtssicher vorformulierte Beschlussvorlagen und Handlungsempfehlungen. Unsere zertifizierten E-Mobilitäts-Berater begleiten Sie auf Wunsch auf auch persönlich bei anstehenden Mieter- oder Eigentümerversammlungen. Gerne präsentieren mit Ihnen gemeinsam das geplante Ladeinfrastrukturkonzept, beantworten alle Fragen rund um Technik, Wartung, Preise und Abwicklung und erörtern die unterschiedlichen Anforderungen um eine gesamtheitliche Lösung und einen mehrheitsfähigen Beschluss zu erreichen.
5. Planen Sie langfristig
Berücksichtigen Sie bei der Planung auch nur weniger Lademöglichkeiten, dass gemäß GEIG bei der nächsten größeren Sanierung ggf. alle Stellplätze mit Kabelinfrastruktur nachgerüstet werden müssen.
6. Individuelle Lösungen statt pauschale Standardpakete
Lassen Sie sich bei der Planung von Ladeinfrastruktur für Ihre Objekte individuell, neutral und kompetent beraten. Das spart Geld und ist Voraussetzung für zukunftssichere Ladelösungen.
7. Eine Machbarkeitsstudie lohnt sich immer
Machen Sie sich und Ihr Team fit zum Thema Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, damit Sie gegenüber Mietern, Eigentümern und Dienstleistern souverän bestehen können. Wir unterstützen Sie hierbei stets persönlich und erstellen neben Machbarkeitsstudien für Liegenschaften, in der wir Sie auch in einer Ihrer nächsten WEG Sitzungen mit begleiten um Sie bei der Vorstellung unserer Analyse als Experte aktiv zu unterstützen. Aber auch eine erste „kostenlose“ vor Ort Begehung gibt uns und Ihnen schon einen ersten Eindruck, was möglich ist und wie ein Konzept für die betreffende Liegenschaft aussehen könnte.
Kontakt:
Michael Moritz
Leitung E-Mobility-Services
Telefon: +49 89 995 90 50
E-Mail: emobility-at-heinemann-elektro.de